Eine Information für alle, die sich aus Sorge wegen der Umbenennung an Willi Vogel und andere gewandt haben!
Hier die Stellungnahme aus der Wirtschaftsförderung:
„Die „Hauptaufgabe der Kommune ist nicht die Versorgung sicherzustellen“, sondern Rahmenbedingungen zu schaffen, damit eine wohnortnahe Versorgung funktionieren kann. Stimmen die Rahmenbedingungen bleibt es am Ende immer noch den Unternehmen überlassen, ob sie sich an einem Standort engagieren. Das Ziel der Wirtschaftsförderung ist es selbstverständlich, zusammen mit den Unternehmen Standorte zu definieren, die eine möglichst gute Nahversorgung sicherstellen und Unternehmen dabei zu unterstützen, wenn sie in Wiesbaden und in den Ortsbezirken Geschäfte eröffnen wollen.
Lt. SV zum Einzelhandelskonzept, das eine Überprüfung des Ist-Zustandes alle fünf Jahre darstellt, handelt es sich um eine Kenntnisnahme. Hierbei wird nicht beschlossen, dass etwas geändert werden soll (Zitate aus SV und Studie):
"Die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes 2020 wird zur Kenntnis genommen, insbesondere die Detailausführungen zu den Zielen/Leitlinien für die Einzelhandelsentwicklung in Wiesbaden:
• die Innenstadt ist die dominierende oberzentrale Einkaufslage
• Wiesbaden ist das Handelszentrum für den Rheingau-Taunus-Kreis
• die Sicherung der Nahversorgung und eine ausgewogene Zentrenentwicklung bedeuten kurze Wege für den täglichen Einkauf

den für die Umsetzung der Ziele/Leitlinien notwendigen Instrumente:

• Sortimentskonzept
• Standortkonzept

Als Ziel wird ausdrücklich in der SV genannt:
„Nahversorgung und Zentrenentwicklung – kurze Wege für den täglichen Einkauf“
- Sicherung, Weiterentwicklung und Ausbau einer flächendeckenden Versorgung in fußläufiger
Entfernung zu Wohngebieten
- Ergänzung der Nahversorgungsangebote durch zentrenrelevanten Einzelhandel in den
ausgewiesenen zentralen Versorgungsbereichen im Stadtgebiet"

Die Tatsache, dass nach der Bestandsaufnehme und Bewertung durch die Experten Schierstein und Bierstadt anderes bewertet werden als fünf Jahre zuvor, zeigt nur, dass es eine Veränderung zur Bestandserhebung 2015 gegeben und sich die Einstufung verändert hat.
In den Ortsbezirken Bierstadt und Schierstein wurden die beiden ehemaligen Nahversorgungszentren
zu Nahversorgungslagen erklärt. Dabei handelt es sich um integrierte Ergänzungsstandorte
für den nahversorgungsrelevanten Einzelhandel. Sie weisen einen gewichtigen
Bezug zu Wohngebieten auf und dienen i. d. R. der fußläufigen, wohnungsnahen Nahversorgung
der dort lebenden Einwohner. Auf Basis der derzeitigen Rechtsprechung handelt
es sich bei beiden Standorten jedoch nicht mehr um zentrale Versorgungsbereiche.
Waren die beiden Ortsbezirke 2015 als zentrale Versorgungsbereiche definiert, sind sie nun Nahversorgungslagen.
Weiter heißt es in der Studie:
"Die Ansiedlung von kleinflächigem nahversorgungsrelevantem Einzelhandel soll möglich sein, da
hier i. d. R. keine Beeinträchtigungen zentraler Versorgungsbereiche vorliegen. Dabei ist zu differenzieren zwischen kleinteiligen Angeboten wie Bäckereien, Blumenläden, Apotheken usw. und
mittelflächigen Fachmarktangeboten wie z. B. einem Drogeriemarkt. Hier muss im Zweifelsfall
der Nachweis erbracht werden, dass keine nachteiligen Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche zu erwarten sind."
Gerade hiermit sollen die kleinteiligen Angebote geschützt werden, die bei ungeprüfter Ansiedlung von Fachmärkten oftmals aufgeben müssen.
Zielsetzung ist, dass sich diese Lagen wieder als Zentren etablieren, insofern es hier zur Ansiedlung von Magnetbetrieben oder zu einer Ausweitung der aktuellen Angebotsstrukturen kommt.
Um es noch einmal ausdrücklich zu betonen, die LHW hat keine Pläne, an der vorhandenen Struktur in Schierstein etwas zu verändert. Es geht nach BauGB um eine Einstufung, die sich allein aus städtebaulichen und funktionalen Kriterien ergibt. Es handelt sich um eine Bestandsaufnahme der einzelnen Versorgungslagen in der Stadt.
Zukünftig wichtig: Die Einbindung des Ortsbeirates in alle angedachten Änderungen muss von Beginn an gesichert sein!

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